Bei einer telefonischen Beratung können Fragen rund um Essstörungen anonym und trotzdem persönlich geklärt werden.
- Für eine Erstberatung steht Betroffenen, Angehörigen und anderen Personen das Beratungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung.
- Bei Bedarf verweist unser Beratungsteam auf weitere Anlaufstellen, die bei spezifischen Anliegen mit einer tiefergehenden Fachberatung zur Seite stehen.
Erstberatung: Angebot des Beratungstelefons
Ziel der Beratung durch das Beratungstelefon der BZgA ist, verlässlich zu Essstörungen aufzuklären und bei der Suche nach Angeboten der Selbsthilfe und Therapie zu unterstützen.
BERATUNGSINHALTE
An das Beratungstelefon können Sie sich wenden, falls Sie an einer Essstörung leiden oder bei sich Anzeichen dafür beobachten, Angehörige einer erkrankten Person sind oder aus anderen Gründen Fragen zu Essstörungen haben.
Die telefonische Beratung der BZgA erfolgt durch ein multidisziplinäres Team aus dem psychosozialen Bereich. Die Beraterinnen und Berater sind an die Schweigepflicht gebunden. Je nach Anliegen erhalten Anrufende in dem vertraulichen und auf Wunsch anonymen Gespräch
- wissenschaftlich gesicherte Informationen zu Essstörungen,
- Verständnis, Beistand und Zuspruch bei Sorgen und Nöten,
- Hinweise zu passenden Unterstützungs- und Behandlungsmöglichkeiten,
- Hilfe bei der Planung weiterer Handlungsschritte,
- Adressen geeigneter Anlauf- und Kontaktstellen vor Ort oder in der Region.
ERREICHBARKEIT UND KOSTEN
Das Beratungstelefon der BZgA ist montags bis donnerstags von 10.00 bis 22.00 Uhr und freitags bis sonntags von 10.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 0221 892031 besetzt. Die Beratung selbst ist kostenlos. Es fallen lediglich die Gebühren für Gespräche ins Kölner Ortsnetz an.
Für individuelle Anfragen oder Problemlagen können Sie zudem den E-Mail-Kontakt essstoerung(at)bzga.de nutzen.
Fachberatung: weiterführende Angebote
Die Erstberatung am Beratungstelefon der BZgA kann Menschen mit Essstörungen und ihre Angehörigen informieren, auffangen und dazu ermutigen, bedarfsgerechte Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Zur genauen Klärung des Versorgungsbedarfs ist in der Regel jedoch eine individuelle Anschlussberatung nötig. Diese übernehmen spezialisierte Fachstellen in verschiedensten ambulanten oder stationären Einrichtungen. Sie können dort beispielsweise anrufen oder einen Termin vereinbaren, wenn Sie
- ein ausführliches Einzelfallgespräch wünschen,
- Angebote zur längerfristigen Begleitung (professionell geführte Gruppentreffen, Gesprächskreise etc.) nutzen möchten,
- Hilfe bei der Suche nach Therapieplätzen oder bei der Beantragung von Leistungen benötigen,
- Fragen zu besonderen Therapiemaßnahmen wie Zwangsbehandlung oder -ernährung haben,
- sich fachlich fundiert über häufige Begleiterkrankungen von Essstörungen wie Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen informieren möchten.
Welche Einrichtung für Ihr Anliegen und in Ihrer Situation zuständig ist, können Sie am Beratungstelefon der BZgA erfragen.
Beratungsstellen für Essstörungen in Ihrer Nähe finden Sie zudem über die deutschlandweite Datenbanksuche.
Weitere Fachverbände und -organisationen, die insbesondere bei der Vermittlung von Therapieangeboten unterstützen, sind in dieser Liste aufgeführt.