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Der Weg in die Behandlung

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Der Weg
in die Behandlung

Jeder Mensch, der an einer Essstörung erkrankt, hat andere Bedürfnisse, Wünsche und Erwartungen, was die Behandlung betrifft. Damit verbunden sind viele Fragen, die oft auch Angehörige beschäftigen.

  • Wie erkenne ich eine Essstörung?
  • Welche Möglichkeiten der Therapien gibt es?
  • Wo kann ich mich behandeln lassen?
  • Muss ich womöglich in eine Klinik?
  • Und wie lange dauert es, bis ich wieder gesund bin?

Um Antworten zu bekommen, reicht es nicht, im Internet zu recherchieren. Betroffene brauchen fachliche Hilfe, die auf sie ganz persönlich abgestimmt ist. Je nach Situation können verschiedene Fachleute helfen, Schritt für Schritt den Weg in die Therapie zu finden.

Eine Übersicht über Fachkräfte und Einrichtungen, die in die Planung und Durchführung der Therapie eingebunden sein können, gibt das folgende Schaubild.

Download Sich helfen lassen (Schaubild)

Herausgeber: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

PDF-Dokument

1. Schritt: Beratung und Aufklärung

Essstörungen sind nicht selbstverschuldet. Sie sind eine Krankheit, für die man sich nicht schämen muss. Es kostet viele Betroffene oder Angehörige jedoch Überwindung, mit jemandem zu sprechen, wenn der Verdacht auf gestörtes Essverhalten besteht.

Ein erster Schritt kann sein, sich an das Beratungstelefon der BzgA zu wenden. Die Möglichkeit, sich vertraulich und auf Wunsch anonym über Essstörungen zu informieren, bieten auch andere professionelle Beratungsstellen. Adressen finden Sie in der bundesweiten Datenbanksuche.

Für ein Gespräch stehen zudem hausärztliche oder kinder- und jugendärztliche Praxen zur Verfügung. Sie können eine erste Einschätzung der Situation aus medizinischer Sicht vornehmen. Bei Bedarf überweisen sie an geeignete Fachpraxen zur weiteren Abklärung des Krankheitsbildes.

2. Schritt: Diagnosestellung

Voraussetzung für eine Behandlung, ist ein klarer Befund. Um festzustellen, ob eine Essstörung vorliegt, ist der Besuch in einer fachärztlichen Praxis empfehlenswert.

Auf die Diagnose psychischer Erkrankungen spezialisiert sind Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Psychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die ärztlichen Fachkräfte führen eine eingehende körperliche Untersuchung sowie weitere diagnostische Tests durch. Anhand der Ergebnisse lässt sich die Art und die Schwere der vorliegenden Essstörung bestimmen.

Auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Erfahrungen mit Essstörungen haben, können die Diagnosestellung übernehmen. Allerdings haben sie keine medizinische Ausbildung. Körperliche Ursachen und Folgen einer Essstörung kann daher nur eine Ärztin oder ein Arzt erfassen.

Der Besuch fachärztlicher oder psychotherapeutischer Praxen ist ohne Überweisung möglich. Sie kann helfen, schneller einen Termin zu bekommen. Ist auf ihr ein Dringlichkeitsvermerk eingetragen, vermittelt die kassenärztliche Terminservicestelle innerhalb von spätestens vier Wochen einen Termin bei geeigneten Einrichtungen in Wohnortnähe.

3. Schritt: Wahl der Versorgungsform

Menschen mit Essstörungen benötigen eine Psychotherapie und manchmal weitere Behandlungsmaßnahmen, um wieder gesund zu werden. Wie intensiv die Versorgung sein muss und wo sie durchgeführt werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Rolle spielt, wie schwer Betroffene erkrankt sind, wie ihr Allgemeinzustand ist und welche persönlichen Umstände vorliegen.

Wenn möglich erfolgt die Behandlung einer Essstörung ambulant, das heißt in Einrichtungen vor Ort. Die Einweisung in eine Klinik wird bei schweren Krankheitsverläufen erwogen. Sie kann im Notfall auch gegen den Willen Betroffener erfolgen. Mehr zum Thema Zwangsbehandlung lesen Sie hier.

Eine ambulante Behandlung setzt voraus, dass der Zustand Erkrankter stabil genug ist, um in ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben. Sie müssen die Therapie selbst wollen. Zudem ist wichtig, dass nahe Bezugspersonen ausreichend unterstützen können. Für die Versorgung kommen dann infrage

  • psychotherapeutische Praxen, wenn keine ergänzende Therapie mit Medikamenten nötig ist.
  • fachärztliche Praxen für Psychiatrie, wenn Betroffene aufgrund seelischer Begleiterkrankungen zusätzlich zur Psychotherapie mit Arzneimitteln behandelt werden müssen.

Die stationäre Behandlung in oder durch eine Klinik ist nötig, wenn das vorliegende Krankheitsbild eine intensive therapeutische Begleitung erfordert. Je nach Bedarf kann sie stattfinden

  • teilstationär in einer Tagesklinik, wenn Betroffene umfassend betreut werden müssen, aber so gefestigt sind, dass sie die Nächte und Wochenenden zu Hause verbringen können.
  • vollstationär in einer Klinik, wenn Erkrankte den Alltag nicht allein bewältigen können, für die Krankheitsverarbeitung Abstand zu ihrem Umfeld brauchen oder akute Lebensgefahr besteht.

Die richtige Versorgungform wählen Betroffene und Angehörige gemeinsam mit ärztlichen und/oder psychotherapeutischen Fachkräften. Dabei werden die Vor- und Nachteile der möglichen Settings genau erklärt und gegeneinander abgewogen.

Ausführliche Informationen über die verschiedenen Versorgungsformen können Sie hier nachlesen.

4. Schritt: Konkrete Vorbereitung

Je früher Menschen mit Essstörungen behandelt werden, desto höher sind die Erfolgsaussichten, wieder gesund zu werden. Nach der Diagnose und Wahl der Versorgungsform sollte daher alles für einen baldigen Therapiebeginn getan werden.

AMBULANTE BEHANDLUNG

Bei einer ambulanten Behandlung umfasst die Vorbereitung die folgenden Handlungsschritte:
 

Wahl der Therapie­einrich­tung

An geeignete Praxen vor Ort können Fachärztinnen und Fachärzte verweisen. Verschiedene Datenbanken, die bei der Suche nach ambulanten Einrichtungen in Wohnortnähe unterstützen, finden Sie zudem hier.

Vorgespräche

Zunächst sind mindestens zwei Termine in einer psychotherapeutischen Sprechstunde nötig. Sie finden kurzfristig statt, um im persönlichen Austausch Einzelheiten zur Diagnose und zum Ablauf der Therapie zu klären. Zudem erhalten Betroffene erste Handlungsempfehlungen.

Probe­sitzungen

Bei der Psychotherapie muss die Chemie zwischen Betroffenen und der behandelnden Fachkraft stimmen. Dies zeigen bei Erwachsenen zwei bis vier, bei Kindern und Jugendlichen bis zu sechs probatorische Sitzungen. Ein Wechsel der Praxis ist in dieser Zeit jederzeit möglich.

Kosten­übernahme

Soll die psychotherapeutische Behandlung in der gewählten ambulanten Einrichtung weitergeführt werden, muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenbewilligung gestellt werden. Dies übernimmt in der Regel die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut.

(TEIL-)STATIONÄRE BEHANDLUNG

Benötigen Betroffene eine teil- oder vollstationäre Versorgung in einer Klinik, sieht die Verfahrensweise folgendermaßen aus:

Wahl der Therapie­einrich­tung

Spezialkliniken für Essstörungen kann die fachärztliche oder psychotherapeutische Praxis nennen, die die Diagnose stellt. Auch Krankenkassen oder Beratungsstellen helfen weiter. Nach stationären Therapieplätzen können Sie zudem hier suchen.

Informations­gespräch

Bei einer persönlichen Vorstellung in der gewählten (Tages-)Klinik machen sich die Fachkräfte dort ein Bild vom Zustand und Therapiebedarf der erkrankten Person. Diese hat Gelegenheit, die Einrichtung zu besichtigen und sich über die Behandlungsangebote zu informieren.

Einweisung

Für die (teil-)stationäre Aufnahme in der Klinik muss eine Einweisung vorliegen. Ausstellen können diese Ärztinnen und Ärzte, aber auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Kosten­übernahme

Eine Krankenhausbehandlung muss vorab bei der Krankenkasse beantragt und durch sie genehmigt werden. Dazu reicht es in der Regel, die Einweisung einzureichen. Bei Fragen zur Kostenerstattung unterstützen behandelnde Fachkräfte, Beratungsstellen oder die Krankenkassen.

Mehr zu den einzelnen Versorgungsformen sowie zum jeweiligen Vorgehen im Vorfeld der Behandlung lesen Sie in diesem Themenblatt. 

Download Essstörungen – welche Versorgungsformen gibt es?

Herausgeber: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

PDF-Dokument

Obwohl Menschen mit Essstörungen dringend Hilfe benötigen, sind Therapieplätze nicht immer sofort verfügbar. Was Betroffene und Angehörige tun können, um die Wartezeit bis zum Beginn der Behandlung zu verkürzen oder zu überbrücken, erfahren Sie hier.