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Online-Behandlung

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Frau sitzt auf dem Sofa und tippt mit einer Hand auf einer Laptoptastatur

Online
Behandlung

Um wieder gesund zu werden, benötigen Menschen mit einer Essstörung in der Regel eine Psychotherapie. Diese findet normalerweise ambulant in Praxen vor Ort oder (teil-)stationär in Kliniken statt. Mittlerweile besteht aber auch die Möglichkeit, die Behandlung ganz oder teilweise online durchzuführen.

Wie für die Psychotherapie vor Ort gilt auch bei einer Online-Behandlung: Sie darf in Deutschland ausschließlich von ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit staatlich anerkannter Ausbildung durchgeführt werden.

Begleiten andere Berufsgruppen mit psychologischem, sozialpädagogischem oder seelsorgerischem Hintergrund auf digitalem Weg, handelt es sich um eine Online-Beratung.

In Deutschland wird derzeit eine nationale Telematikinfrastruktur (TI) aufgebaut. Sie soll ein geschütztes Umfeld und sichere Technologien für die Online-Kommunikation in der Medizin bieten. Manche Elemente dieser Digitalisierungsstrategie sind bereits umgesetzt. Andere befinden sich noch in der Entwicklung.

Online Behandlung per Videosprechstunde

Eine inzwischen verbreitete Form der Online-Behandlung ist die Videosprechstunde. Sie darf auch im Rahmen einer Psychotherapie standardmäßig eingesetzt werden.

Der wesentliche Unterschied zu Therapiesitzungen vor Ort ist, dass Patientinnen oder Patienten und behandelnde Fachkräfte während des Gesprächstermins räumlich getrennt sind. Sie treffen sich zu einer festen Uhrzeit in einem virtuellen Behandlungsraum. Grundsätzlich können auch mehrere Personen an Videokonferenzen teilnehmen, sodass eine Therapie in der Gruppe oder unter Einbezug von Angehörigen ebenfalls möglich ist.

Für eine Videosprechstunde sind lediglich eine stabile, schnelle Netzverbindung und ein internetfähiges Gerät mit einem Bildschirm, Lautsprecher, Mikrofon sowie einer Kamera nötig. Diese Voraussetzungen erfüllen herkömmliche Smartphones, Tablets, Laptops oder PCs in der Regel.

Die Plattform, über die die Online-Sprechstunde stattfindet, stellen die behandelnden Fachkräfte zur Verfügung. Sie müssen verpflichtend einen zertifizierten Dienst wählen, der hohe Sicherheitsstandards aufweist. Dies gewährleistet, dass vertrauliche Gesprächsinhalte vor dem Zugriff von außen geschützt sind.

 

So läuft eine psychotherapeutische Videosprechstunde ab:

1. TERMINIERUNG:

Tag und Uhrzeit der Videosprechstunde können persönlich, telefonisch oder über ein Online-Buchungssystem vereinbart werden.

2. ZUGANGSDATEN

An Patientinnen oder Patienten wird anschließend per E-Mail oder SMS eine spezifische Internetadresse zur Seite des Videoanbieters sowie ein Einwahlcode verschickt.

3. EINWAHL:

Über den Zugangslink gelangen sie zum vereinbarten Termin (am besten ca. 10 Minuten vorher) zur Videoplattform und können sich mit ihrem Code anmelden. Gegebenenfalls muss das Einverständnis zur Durchführung des Videogesprächs und zur geltenden Datenschutzvereinbarung bestätigt werden.

4. WARTEBEREICH:

Bis zum Beginn der Sprechstunde hält sich die Patientin oder der Patient im virtuellen Wartezimmer auf. In der Regel finden dort noch kurze automatisierte Tests statt, um die Funktionsfähigkeit von Kamera, Lautsprecher und Mikrofon zu überprüfen.

5. SPRECHSTUNDE:

Zur vereinbarten Zeit schaltet sich die psychotherapeutische Fachkraft dazu. Die Dauer und die Inhalte des Online-Dialogs entsprechen denen einer Vor-Ort-Sitzung. Beendet wird das Gespräch, indem beide Seiten mit einem Mausklick das Meeting verlassen und sich von der Videoplattform abmelden.

Prinzipiell können alle Patientinnen und Patienten psychotherapeutische Videosprechstunden in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür ebenso wie die einer Vor-Ort-Behandlung. Allerdings gelten einige Sonderregelungen:

  • Vor der ersten Videosprechstunde muss ein persönliches Erstgespräch erfolgen, um eine sichere Diagnose zu stellen. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Psychotherapie verordnet, durchgeführt und bezahlt werden kann.
  • Auch die Probesitzungen (mindesten zwei) dürfen nicht online erfolgen. Dies soll sicherstellen, dass sich Fachkräfte ein genaueres Bild vom psychischen Zustand Betroffener machen können und beide Seiten sich kennenlernen.
  • Befinden sich seelisch erkrankte Personen in einer akuten Krise, darf eine Psychotherapie grundsätzlich nur in der Praxis stattfinden.

Eine videobasierte Psychotherapie ist auch bei Essstörungen oft eine sinnvolle Alternative zur Vor-Ort-Behandlung. In manchen Fällen kann sie ausschließlich digital erfolgen. In anderen bietet sich ein Wechsel zwischen Präsenz- und Online-Sitzungen an.

SELBSTHILFE- UND THERAPIEPROGRAMME

Eine weitere Form der Online-Behandlung sind sogenannte internet- und mobilbasierte Interventionen (IMI). Dabei handelt es sich um digitale Anwendungen, die orts- und zeitunabhängig über einen Webbrowser oder eine Smartphone-App nutzbar sind. Werden sie mit einer Psychotherapie vor Ort kombiniert, sprechen Fachleute von verzahnter Behandlung (Blended Therapy).

Seit 2020 gibt es zertifizierte Internetprogramme und Apps, die in der Regel ergänzend zur Psychotherapie vor Ort eingesetzt werden dürfen. Behandelnde Fachkräfte können sie verordnen. Solche Apps auf Rezept bezeichnet man auch als digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA. Sie sind vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf ihre Sicherheit, Anwenderfreundlichkeit und ihren wissenschaftlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten geprüft.

DiGA können auf vielfältige Weise bei der Bewältigung psychischer Erkrankungen unterstützen. Sie stellen Betroffenen online verschiedene Instrumente bereit. Dazu zählen etwa Informationsbausteine und -videos, Gedanken- und Stimmungstagebücher, Protokolle zur Dokumentation von Beschwerden sowie Tipps und Übungen zur seelischen Gesundheit. Viele verfügen über Funktionen, die an Termine oder die Einnahme von Medikamenten erinnern. Einige geben bei Anzeichen für eine Verschlechterung des Krankheitsbilds Warnhinweise.

Für den Einsatz staatlich geprüfter DiGA in der psychotherapeutischen Behandlung gibt es genaue Regelungen. Grundsätzlich werden zwei Arten von Anwendungen unterschieden:

  • Therapeutisch begleitete Angebote: Solche Internetprogramme und Apps sehen den engen Einbezug einer psychotherapeutisch behandelnden Fachkraft vor. Diese kann beispielsweise die digitalen Inhalte individuell an den Behandlungsfortschritt und die Bedürfnisse von Erkrankten anpassen. Erkrankte bearbeiten die bereitgestellten Arbeits- und Hilfsmittel online zu Hause. Rückmeldung zu den „Hausaufgaben“ erhalten Patientinnen und Patienten direkt über die DiGA. Alternativ besprechen sie diese in der nächsten (Video-)Sitzung mit ihrer Psychotherapeutin oder ihrem Psychotherapeuten.
  • Online-Kurse zur Selbstbehandlung: Andere DiGA dagegen unterstützen Betroffene ohne fachliche Anleitung im selbstständigen Umgang mit der Erkrankung. Sie bieten strukturierte Schulungs- und Selbsthilfemodule, die auf anerkannten Psychotherapieverfahren basieren. Die Programmteilnahme erfordert nicht zwingend den laufenden Kontakt zu ärztlichen oder psychotherapeutischen Fachkräften vor Ort. Diese DiGA können daher auch vor oder nach einer persönlichen Begleitung sowie parallel dazu zum Einsatz kommen.

So funktioniert die Nutzung einer DiGA:

1. DIAGNOSESTELLUNG:

Voraussetzung für die Nutzung einer zertifizierten DiGA ist eine Diagnose. Daher ist mindestens einmalig ein persönlicher Besuch in einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis erforderlich. In diesem Erstgespräch stellt die Fachkraft die Art und den Schweregrad der Essstörung fest.

2. VERORDNUNG:

Anhand der Untersuchungsergebnisse entscheidet die Fachkraft gemeinsam mit der erkrankten Person, ob und welche DiGA infrage kommt. Sprechen aus medizinischer Sicht keine Gründe gegen die Online-Intervention, erhalten Betroffene ein Rezept. Dieses schicken sie an ihre Krankenkasse. Alternativ kann ein Nachweis über die Diagnose eingereicht werden.

3. PRÜFUNG:

Die Krankenkasse prüft, ob ein Leistungsanspruch besteht und die Nutzungsrichtlinien der jeweiligen DiGA erfüllt sind. Dazu wird ein anonymer Datenabgleich mit dem Anbieter der Anwendung vorgenommen. Liegen keine Ausschlusskriterien vor, erhalten Versicherte einen persönlichen Freischaltcode.

4. ANMELDUNG:

Mit dem Zugangspasswort kann die App am Smartphone oder die browserbasierte Anwendung auf der Internetseite des Herstellers freigeschaltet werden. Bei DiGA für mobile Endgeräte ist es vorab notwendig, die entsprechende App aus einem App-Store kostenlos auf das Handy oder Tablet zu laden.

5. PROGRAMMTEILNAHME:

Nach der Registrierung kann die DiGA jederzeit verwendet werden. In der Regel können Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei entscheiden, wann sie die angebotenen Inhalte abrufen und bearbeiten. Meist ist es auch möglich, zu pausieren oder nur einzelne Komponenten zu nutzen.

Für Essstörungen gibt es bislang (Stand 07/2024) zwei zertifizierte DiGA. Sie richten sich an erwachsene Menschen, die an einer Bulimie oder Binge-Eating-Störung leiden. Weitere Anwendungen unterstützen bei häufigen Begleiterkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen. Für minderjährige sowie von einer Magersucht Betroffene ist derzeit noch keine zertifizierte Online-Intervention zugelassen.

Die aktuell verfügbaren DiGA bei Essstörungen bieten keine individuelle fachliche Begleitung. Sie reichen nur in Ausnahmefällen als alleinige Behandlung aus. Hilfreich können sie jedoch als Maßnahme der Nachsorge oder zur Wartezeitenüberbrückung vor einer persönlichen Psychotherapie sein.

Mehr zu Internetprogrammen und Apps für Essstörungen erfahren Sie hier.

DIGITALER SCHRIFTVERKEHR

Gesundheitliche Fragen können manchmal nicht bis zur nächsten Therapiesitzung warten. Der digitale Schriftverkehr ermöglicht es Patientinnen und Patienten, sich auch zwischendurch oder außerhalb von Praxisöffnungszeiten an therapeutische Fachkräfte zu wenden.

  • E-Mail: Eine E-Mail-Kommunikation verläuft immer zeitversetzt: Es kann dauern, bis die Rückmeldung der behandelnden Fachkraft eintrifft. Digitale „Briefe“ eignen sich aber zum Versand von Dokumenten und für umfangreiche Anfragen. Manche Menschen tun sich beispielsweise schwer, Probleme im persönlichen Gespräch anzusprechen. Dann kann es helfen, sich Belastendes von der Seele zu schreiben – zu Hause und in aller Ruhe. Bei E-Mails mit sensiblen Inhalten oder Daten sind jedoch strenge Regeln zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff einzuhalten. Mit modernen Techniken lassen sich E-Mails verschlüsselt zwischen Absender und Empfänger übermitteln. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung stellt sicher, dass nur berechtigte Personen die Nachrichten öffnen können. Sie müssen ihre Identität mit einem persönlichen Passwort und zusätzlich etwa durch ein Einmalkennwort nachweisen.
  • SMS, Chat und Messenger: Über Nachrichtendienste für das Smartphone kann ein ähnlich zeitnaher Dialog wie in einem Gespräch stattfinden. In Einzelchats sind Beteiligte unter sich, bei Gruppenchats kommunizieren mehrere Personen miteinander. Für therapeutische Zwecke ist der Einsatz herkömmlicher Apps zum Chatten jedoch nicht erlaubt – aus Vertraulichkeits- und Datenschutzgründen. Fachkräfte dürfen sie lediglich nutzen, um z. B. an Termine zu erinnern. Allerdings gibt es bereits einen sicheren TI-Messenger. Derzeit ermöglicht er nur den Versand von Sofortnachrichten unter Gesundheitsberufen. Voraussichtlich ab 2025 soll er auch für den unkomplizierten Austausch mit Patientinnen und Patienten nutzbar sein.

Ärztliche oder psychotherapeutische Praxen müssen einen digitalen Schriftverkehr ablehnen, wenn geltende Sicherheitsstandards nicht erfüllt werden können. Besteht eine Patientin oder ein Patient trotzdem auf dieser Form der Kommunikation, können sich behandelnde Fachkräfte durch folgende Maßnahmen rechtlich absichern:

  • Aufklärung: Betroffenen muss klar und verständlich dargelegt werden, welche Risiken mit der Nutzung unsicherer E-Mail-Postfächer oder Messenger verbunden sind. Fachkräfte sollten zudem Alternativen wie Telefonate oder datenschutzkonforme Apps vorschlagen.
  • Einwilligung: Patientinnen und Patienten müssen schriftlich bestätigen, dass sie ausführlich über die möglichen Gefahren informiert wurden und sich derer bewusst sind. Mit ihrer Unterschrift entbinden sie die Praxis ausdrücklich von ihrer Sorgfalts- und Schweigepflicht.
  • Absprachen: Wichtig sind zudem genaue Regeln. Welche Inhalte können bedenkenlos online verschickt werden, welche bleiben besser dem Face-to-Face-Gespräch vorbehalten? Zudem sollte das Praxispersonal angewiesen werden, persönliche Nachrichten direkt an die zuständige Fachkraft weiterzuleiten.

VOR- UND NACHTEILE DER ONLINE-PSYCHOTHERAPIE

Zentrales Element einer Psychotherapie ist das persönliche Gespräch in Präsenz. Es ist die intensivste Form des Austausches. Behandelnde Fachkräfte können den körperlichen Zustand der Patientin oder des Patienten von Kopf bis Fuß beurteilen und auch auf nonverbale Reaktionen wie Mimik oder Gestik eingehen. Dennoch kann eine Ergänzung durch digitale Therapie- und Kommunikationsformen für beide Seiten gewinnbringend sein.

Für Online-Interventionen sprechen beispielsweise folgende Argumente:

  • Erleichterter Zugang: Telemedizinische Angebote sind bequem an jedem Ort und zum Teil zeitunabhängig nutzbar. Sie ermöglichen beispielsweise eine psychotherapeutische Betreuung von Patientinnen und Patienten, die eine herkömmliche Behandlung in Präsenz nicht wahrnehmen können oder wollen.
  • Wirksamkeit: Mittlerweile zeigen Studien, dass insbesondere eine fachlich angeleitete Online-Behandlung ähnlich effektiv sein kann wie die persönliche Psychotherapie. Speziell bei Essstörungen ist die Datenlage allerdings noch dünn. Hier weisen bisherige Ergebnisse vor allem auf einen Nutzen in der Nachsorge und Rückfallprophylaxe hin.
  • Abgestufte Therapie: Therapeutische Online-Angebote können vor, während und nach einer Vor-Ort-Behandlung eingesetzt werden. Dadurch lassen sich Art sowie Intensität der Begleitung flexibel an die Bedürfnisse von Betroffenen und ihre jeweilige Versorgungssituation anpassen.
  • Zeitersparnis: Da bei einer Fernbehandlung die Anfahrtswege entfallen, lässt sie sich leichter in den Alltag integrieren. Fachkräfte können online Arbeitsaufträge geben, die Erkrankte zwischen den Sitzungen erledigen. Dadurch bleibt bei persönlichen Gesprächsterminen mehr Zeit für therapeutische Kernaufgaben.
  • Selbstwirksamkeit: Durch digitale Anwendungen für zu Hause können Patientinnen und Patienten auch unabhängig von oder begleitend zu einer professionellen Therapie an psychischen Problemen arbeiten. Dies fördert die Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortlichkeit.
  • Vielfalt: Eine Online-Therapie eröffnet völlig neue Möglichkeiten der Behandlung. Sie lässt sich durch die Verbindung verschiedener Elemente abwechslungsreicher, individueller und interaktiver gestalten. Der Einsatz digitaler Anwendungen kann beispielsweise auch helfen, Sprachbarrieren zu überwinden.

Die meisten Fachleute bewerten Angebote zur Online-Behandlung als Chance, die Versorgung bei psychischen Erkrankungen zu verbessern. Manche sehen sie aber auch kritisch. In vielen Bereichen fehlen einschlägige Erfahrungen, verlässliche Technologien und standardisierte Qualitätskriterien. Gerade ältere Menschen könnten durch technische Hürden in einer Medizinlandschaft, die zunehmend auf digitale Therapieansätze setzt, benachteiligt sein.

Noch unbeantwortet bleibt zudem die Frage, welche Rolle die enge Beziehung zwischen Erkrankten und behandelnden Fachkräften für den Therapieerfolg spielt. Vor allem Online-Selbsthilfeprogramme ohne individuelle Ansprache werden in vielen Fällen vorzeitig abgebrochen. Besonders gut akzeptieren Patientinnen und Patienten dagegen eine Kombination aus Internetangeboten und persönlichen Behandlungsgesprächen.

ANGEBOTE FINDEN

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Online-Psychotherapie sind verschiedene Faktoren bedeutsam: die Art der Essstörung, die körperliche und psychische Verfassung Betroffener, ihre persönlichen Lebensumstände und nicht zuletzt das Angebot an örtlichen Behandlungsplätzen. Erkrankte brauchen oder wünschen sich oft persönliche Betreuung. Viele ambulante Praxen sind jedoch über Monate ausgebucht und führen lange Wartelisten. Dann gilt: Eine Online-Behandlung ist in jedem Fall besser als keine Therapie.

Erste Anlaufstelle bei Interesse an einer Online-Psychotherapie sind Fachkräfte, die die Diagnose einer Essstörung vornehmen. Nur sie können den Versorgungsbedarf Betroffener abschätzen. Ob und in welcher Form eine digitale Behandlung denkbar ist, hängt vor allem vom Schweregrad der Erkrankung ab.

  • Online-Therapiesuche: Die Zahl niedergelassener Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die Videosprechstunden oder andere Online-Behandlungen anbieten, wächst stetig. Es lohnt sich daher, schon im Erst- und Diagnosegespräch danach zu fragen. Falls die erstbehandelnde Fachkraft selbst nicht digital begleitet, kann sie gegebenenfalls an entsprechende Praxen vor Ort verweisen. Eine bundesweite Suche nach Angeboten für eine ambulante Online-Psychotherapie finden Sie hier: Suche Online-Psychotherapie
  • Krankenkassen: Viele Krankenkassen haben Verträge mit Dienstleistern, die auf die videogestützte Psychotherapie spezialisiert sind. Diese kann kostenlos und meist ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden. Zudem beraten Krankenkassen zu Apps auf Rezept, unterstützen bei deren Einrichtung oder beantworten Fragen zur sicheren Nutzung telemedizinischer Angebote.
  • DiGA-Verzeichnis: Diese Datenbank listet alle digitalen Gesundheitsanwendungen auf, die aktuell zertifiziert sind und verordnet werden können. Unter anderem umfasst sie derzeit zwei Selbstbehandlungsprogramme bei Bulimie bzw. Binge-Eating. Verfügbar sind auch etliche Online-Interventionen für andere psychische Erkrankungen, die häufig im Zusammenhang mit Essstörungen auftreten. Welche DiGA es gibt, was sie bieten und für wen sie sich eignen, können Sie hier ausführlich nachlesen: DIGA-Verzeichnis
  • Studien: Einige Online-Interventionen für Essstörungen werden in Forschungsprojekten erprobt. Diese richten sich oft auch an Teilnehmende, für die es noch keine zertifizierten Anwendungen gibt. Dazu zählen Menschen mit Magersucht sowie Kinder und Jugendliche. Für sie sind Studien eine Möglichkeit, neuartige Versorgungsmodelle wissenschaftlich begleitet wahrzunehmen. Entsprechende Angebote und Kontaktpersonen sind im Internet oder im Nationalen Studienregister zu finden: Deutsches Register Klinischer Studien

Informationen zum Thema „E-Health“ gibt Ihnen unser Themenblatt.

Download Online-Beratung und Behandlung von Essstörungen

Herausgeber: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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