Einzeltherapie
Die Psychotherapie findet in der Regel in Form der Einzeltherapie statt, bei der Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut allein im Raum sind. Hier können die Anliegen und Probleme ganz individuell und vertraulich besprochen werden, ohne dass jemand anderes zuhört. Therapeutinnen und Therapeuten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, diese gilt auch bei Minderjährigen gegenüber den Eltern. Sie ist Voraussetzung, dass sich ein vertrauensvolles Verhältnis entwickeln kann.
Das schließt nicht aus, dass Familienangehörige bei Bedarf in die Therapie miteinbezogen werden, sofern dies sinnvoll erscheint. Eine Einzeltherapie kann ergänzt werden um eine Gruppen- oder Familientherapie.