Zwangsbehandlung
Zwangsbehandlung bedeutet, dass eine Patientin oder ein Patient gegen den eigenen Willen in eine Klinik eingewiesen und/oder zwangsernährt wird. Eine Zwangsbehandlung ist nur sehr selten notwendig und betrifft fast ausschließlich Menschen mit Magersucht. Sie kann notwendig werden, falls es nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht gelingt, die Patientin oder den Patienten zu einer Therapie zu motivieren und akute Lebensgefahr besteht oder schwere gesundheitliche Schäden drohen – so zum Beispiel, wenn das Gewicht rapide in einen lebensbedrohlichen Bereich abfällt.
Bei minderjährigen Kindern müssen die Eltern gemäß §1631 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Antrag beim Familiengericht stellen, wenn sie es gegen seinen Willen in eine Klinik einweisen wollen. Weitere Informationen finden Sie hier. Das Themenblatt Zwangsbehandlung finden Sie hier.