Inhalt: In sehr seltenen Fällen ist eine Behandlung gegen den Willen einer erkrankten Person nötig, weil ihr Leben in Gefahr ist. Für eine solche Zwangsbehandlung gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, die erfüllt sein müssen. Das BIÖG informiert dazu in einem 4-seitigen Themenblatt und gibt Hilfestellungen für Familienmitglieder.